Schutzkonzept im Grandparenting®
Auch beim Grandparenting® stellt ein Schutzkonzept ein unverzichtbares Element im Bereich des allgemeinen Kinderschutzes dar. Es basiert auf dem Ziel, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und jedes Kind vor Misshandlungen, Missbrauch, Vernachlässigung sowie emotionalen sowie psychischen Belastungen zu schützen. Die Besonderheit eines Schutzkonzeptes beim Grandparenting® liegt in der Komplexität der Unterbringung, wenn auch die ggf. minderjährigen Eltern gleichermaßen unter einem besonderen Schutz im Rahmen der Jugendhilfe stehen.
Verlässliche Bezugspersonen, stabile Strukturen, transparente Abläufe und klare Zuständigkeiten sind zentrale Bausteine, damit Schutz und Sicherheit sowohl auf der Kinder- als auch auf der Elternebene dauerhaft gewährleistet sind. Eine enge Kooperation von Gastfamilien, Fachkräften wie z. B. Pädagogen, Sozialarbeitern, Hausärzten, Therapeuten, Behörden und weiteren relevanten Akteurinnen und Akteuren ermöglicht regelmäßige Helferkonferenzen, Fallbesprechungen und Supervision. Dadurch soll eine frühzeitige Identifikation von destruktiven Außeneinflüssen gegeben und eine Risikominimierung umgesetzt werden. Durch klare Verhaltensregeln, eindeutige Meldewege und regelmäßige Fortbildungen der Fachkräfte werden auf der Begleitebene präventive Maßstäbe gesetzt.
Im Mittelpunkt steht immer die kindliche Perspektive, unter Bezugnahme auf die Elternschaft: Bedürfnisse, Stimmen und Rechte der begleiteten Personen (Eltern und Kind) werden berücksichtigt, eine verständliche Kommunikation erfolgt und eine Partizipation am Hilfeprozess wird, bei den Kindern je nach Alter, sichergestellt.
Ein Trauma sensibler, bindungsorientierter Ansatz unterstützt den Aufbau sicherer Beziehungen, fördert die emotionale Stabilität und alltägliche Lernprozesse und wird in individuellen Förderplänen festgeschrieben.
Klare Vorgehensweisen bei Verdachtsfällen, Schutzpläne, Anonymitätsschutz und schnelles Handeln bei akuten Risiken sind ebenso integrale Bestandteile des Schutzkonzeptes wie eine sorgfältige Dokumentation, Vertraulichkeit und regelmäßige Evaluation. Rechtliche Vorgaben zum Kindeswohl, Datenschutz und Meldepflichten haben dabei höchste Priorität.
Alle Beteiligten sind daher aufgefordert, sich aktiv an der Umsetzung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes zu beteiligen. Nur durch gemeinsames Handeln, Verbindlichkeit und Verantwortung kann das Wohl von Kindern und Eltern im Grandparenting® nachhaltig geschützt und gefördert werden.