Die Notwendigkeit systematischer Berichterstattung
Inklusive Jugendhilfe braucht alltagstaugliche Modelle
Die inklusive Lösung kommt nur schleppend voran. Grandparenting bietet eine konkrete, beziehungsorientierte Hilfeform, die inklusiv weiterentwickelt werden kann – besonders dort, wo klassische Hilfen nicht greifen.
Die inklusive Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe steht seit Jahren auf der politischen Agenda und die Umsetzung verläuft weiterhin schleppend. Schon das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 hatte den rechtlichen Rahmen geschaffen, damit künftig alle jungen Menschen unabhängig von einer Behinderung unter den Schutz und die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen. Doch vier Jahre später hat das Bundesfamilienministerium erst im Dezember 2025 eine Roadmap und ergänzende Handreichungen vorgelegt. Praktikerinnen und Praktiker blicken zunehmend irritiert auf diese Verzögerung, denn die Anforderungen an die kommunale Praxis steigen. Die gesetzliche Gesamtzuständigkeit soll bis zum ersten Januar 2028 umgesetzt sein. Viele Kommunen stehen dabei vor unklaren Zuständigkeiten, strukturellen Unsicherheiten und erheblichem Fachkräftemangel.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine inklusive Jugendhilfe nicht nur verwaltungstechnisch, sondern auch pädagogisch und praktisch ausgestaltet werden kann. An dieser Stelle lohnt ein genauerer Blick auf das Modell Grandparenting. Dabei handelt es sich um eine familienanaloge Hilfeform, bei der junge Eltern gemeinsam mit ihren Kindern in ein betreutes Wohnsetting aufgenommen werden. Erfahrene Pflegepersonen übernehmen in diesem Rahmen eine unterstützende Rolle, vergleichbar mit der von Großeltern, und gestalten den Alltag gemeinsam mit den Familien. Ziel ist es, elterliche Kompetenzen zu stärken, die Entwicklung der Kinder zu sichern und ein verlässliches Beziehungsumfeld zu schaffen. Grandparenting orientiert sich an einer ressourcen- und beziehungsbasierten Pädagogik und lässt sich mit den Leitlinien inklusiver Hilfestrukturen gut verbinden.
Inklusive Jugendhilfe braucht Unterstützungssysteme, die sich an der Vielfalt familiärer Lebenslagen orientieren und flexibel auf unterschiedliche Bedarfe reagieren können. Genau hier liegt eine Stärke von Grandparenting. Viele Familien mit mehrfachen Belastungen wie Armut, chronischer Krankheit, psychischer Erkrankung oder kognitiven Beeinträchtigungen erreichen mit klassischen ambulanten Hilfen keine nachhaltige Stabilisierung. Stationäre Hilfen wiederum greifen häufig zu tief in familiäre Beziehungen ein. Grandparenting kann hier eine tragfähige Zwischenform bieten, die Schutz, Beteiligung und Entwicklung im Alltag ermöglicht.
Die Handreichungen des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bieten eine erste Orientierung für den Umstellungsprozess in den Kommunen. Sie befassen sich mit Fragen der internen Organisation, Schnittstellenklärung und Personalentwicklung. Was sie nicht leisten können, ist die konkrete Ausgestaltung von Hilfeformen vor Ort. Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe sind daher gut beraten, jetzt eigene Modelle zu prüfen, die den inklusiven Anforderungen gerecht werden. Grandparenting kann dabei ein geeignetes Element sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem eine qualitätsgesicherte Auswahl der Pflegepersonen, ein barrierearmer Zugang, eine verbindliche fachliche Begleitung und die strukturelle Anbindung an die örtlichen Hilfeplanverfahren.
Auch in der künftigen Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung kann Grandparenting eine wichtige Rolle spielen. Die angekündigte Reform des Bundesfamilienministeriums sieht im ersten Schritt eine gesetzliche Anpassung im Jahr 2026 vor. Geplant sind unter anderem Regelungen zur Kostenbegrenzung durch gemeinschaftliche Unterstützungsformen im Bildungsbereich. Der zweite Reformabschnitt ab 2027 soll auf eine höhere Steuerungseffizienz und verbesserte Wirkung der Leistungen zielen. Für die Fachpraxis bedeutet das, dass passgenaue und steuerbare Hilfeformen an Bedeutung gewinnen. Grandparenting erfüllt beide Anforderungen. Es lässt sich individuell zuschneiden und schafft gleichzeitig verlässliche Strukturen durch verbindliche Beziehungen und gemeinsame Alltagsgestaltung.
Ein weiterer Aspekt ist die notwendige Veränderung in der Hilfeplanung. Inklusive Jugendhilfe braucht Perspektivwechsel. Weg vom defizitorientierten Fallverständnis, hin zu ressourcenorientierter Unterstützung, Beziehungskontinuität und geteilten Lernprozessen. Grandparenting kann diesen Wandel mittragen, wenn es professionell weiterentwickelt wird. Dazu gehört auch eine strukturelle Öffnung über das Pflegekinderwesen hinaus und eine bewusste Einbindung in inklusive kommunale Gesamtstrategien.
Die aktuelle Reform kommt leider nur langsam voran. Aber die Praxis steht nicht still. Einrichtungen und Dienste sind längst gefordert, eigene Lösungen zu entwickeln, die anschlussfähig an die bevorstehenden gesetzlichen Vorgaben sind und im Alltag tragen. Grandparenting kann hier ein zukunftsfähiges Modell sein. Es verbindet Flexibilität mit Verlässlichkeit, entlastet Systeme ohne Familien zu trennen und schafft Räume, in denen Teilhabe konkret werden kann. Weitere Informationen, Fachbeiträge und Praxisimpulse zur inklusiven Jugendhilfe und zu innovativen Hilfeformen wie Grandparenting finden Sie u.a. auf www.ijosblog.de. Dort werden die Entwicklungen rund um das KJSG, das IKJHG und die Umsetzung der inklusiven Lösung mit fachlicher Einordnung, Kommentaren und aktuellen Empfehlungen für die Praxis begleitet.