Wie Gastfamilien beim Grandparenting® mit sensiblen Daten verantwortungsvoll umgehen sollten

Beim Grandparenting treffen Nähe, Vertrauen und pädagogische Verantwortung unmittelbar aufeinander. Familien, die Kinder und deren Eltern zeitweise aufnehmen, öffnen nicht nur ihr Zuhause, sondern auch ihren persönlichen Lebensraum. Dabei entstehen zwangsläufig Situationen, in denen sensible Informationen geteilt werden. Ob es um familiäre Hintergründe, gesundheitliche Themen, Entwicklungsstände oder behördliche Entscheidungen geht, all diese Daten gehören zu den besonders schützenswerten Informationen. Wer sich im Rahmen des Grandparenting engagiert, trägt deshalb auch eine datenschutzrechtliche Verantwortung, die über das rein Menschliche hinausgeht.

Der Datenschutz ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein zentraler Bestandteil des professionellen Handelns in der Kinder und Jugendhilfe. Er schafft die Grundlage dafür, dass Vertrauen entstehen kann und Beteiligte sich sicher fühlen. Gerade im Grandparenting, wo Eltern und Kinder oft in belasteten Lebenssituationen stehen, ist dieses Vertrauen entscheidend. Die aufnehmenden Familien erfahren in der Regel viele persönliche Dinge über die Lebensumstände der Betroffenen, über traumatische Erfahrungen oder über die aktuelle rechtliche Situation. Diese Informationen dürfen weder leichtfertig weitergegeben noch beiläufig besprochen werden.

Hier kommen die sogenannten Vertraulichkeitsbelehrungen ins Spiel. Sie sind mehr als eine Formalität. Sie dienen dazu, das Bewusstsein für den Umgang mit sensiblen Daten zu schärfen und den Rahmen der Verschwiegenheit klar abzustecken. Gastfamilien erhalten im Zuge ihrer Vorbereitung auf die Tätigkeit beim Grandparenting eine Belehrung, die sie über ihre Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Sozialgesetzbuch aufklärt. Dazu gehört insbesondere, dass alle personenbezogenen Daten nur zum Zweck der Betreuung und Unterstützung verwendet werden dürfen. Das betrifft auch mündliche Informationen, Notizen oder Beobachtungen, die im Alltag entstehen.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht nur gegenüber Außenstehenden, sondern auch innerhalb des privaten Umfelds der Gastfamilien. Was in Gesprächen mit Jugendämtern, Fachkräften oder Therapeutinnen besprochen wird, darf nicht mit Freunden, Nachbarn oder Verwandten geteilt werden. Ebenso ist es unzulässig, Fotos oder persönliche Daten in sozialen Medien zu veröffentlichen. Auch scheinbar harmlose Äußerungen können unbeabsichtigt Datenschutzverletzungen darstellen.

Für Einrichtungen und Dienste, die das Grandparenting begleiten, bedeutet das, dass sie klare Strukturen und Schulungen anbieten müssen. Eine einmalige Unterschrift unter eine Vertraulichkeitserklärung reicht nicht aus. Es braucht regelmäßige Auffrischungen und praxisnahe Hinweise, damit Gastfamilien wissen, wie sie sich in sensiblen Situationen verhalten sollen. Dazu gehört etwa, wie Informationen dokumentiert und weitergegeben werden dürfen oder wie Gespräche mit Fachkräften datenschutzkonform gestaltet werden.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf der sicheren Aufbewahrung von Unterlagen liegen. Auch wenn vieles digital erfolgt, werden in der Praxis oft Notizen oder Ausdrucke verwendet. Diese müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, und nach Beendigung der Maßnahme sind sie dem Träger oder Jugendamt zurückzugeben. Der Grundsatz der Datensparsamkeit gilt dabei ebenso wie das Prinzip der Zweckbindung. Nur das, was für die Begleitung tatsächlich notwendig ist, darf erhoben, gespeichert und übermittelt werden.

Datenschutz im Grandparenting bedeutet also nicht, Distanz zu schaffen oder Kommunikation zu erschweren. Im Gegenteil, er schafft Verlässlichkeit. Wenn Eltern wissen, dass ihre Daten und ihre Geschichte respektvoll behandelt werden, können sie sich eher öffnen und anvertrauen. Das Vertrauen in die Gastfamilie wächst, wenn klar ist, dass persönliche Informationen dort sicher sind. Für Kinder ist diese Sicherheit ebenfalls von Bedeutung, weil sie spüren, ob über sie gesprochen oder ob sie geschützt werden.

Die Vertraulichkeitsbelehrung ist somit ein zentraler Baustein des Grandparenting. Sie steht für Verantwortung, Respekt und Professionalität. Sie erinnert alle Beteiligten daran, dass Nähe immer auch Grenzen braucht, um tragfähig zu bleiben. Wer das ernst nimmt, leistet nicht nur einen Beitrag zum Schutz von Daten, sondern vor allem zum Schutz der Menschen, die auf diese Unterstützung angewiesen sind.